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Urlaubsvertretung und Verhinderungspflege

Pflegebedürftige haben für vier Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Ersatzpflegekraft, wenn die eingetragene Pflegeperson, z. B. wegen eines Urlaubes oder eigener Krankheit ausfällt.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Kosten für eine Ersatzpflegekraft trägt die Krankenkasse bis zu einem Betrag von 1.510,00 € im Kalenderjahr.
Leistet eine Fachkraft eines Pflegedienstes die sogenannte Verhinderungspflege, übernimmt die Kasse die Kosten für die Ersatzpflege bis zu einem Betrag von 1.510,00 €.

Alternativ kann der Pflegebedürftige für die Dauer von vier Wochen in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Auch hier übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu 1.510,00 €.
Nur für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.

Ebenfalls ist eine stundenweise Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich möglich.

Urlaubs- und Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
 

 
                   

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