Urlaubsvertretung und Verhinderungspflege
Pflegebedürftige haben
für vier Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Ersatzpflegekraft, wenn die
eingetragene Pflegeperson, z. B. wegen eines Urlaubes oder eigener Krankheit
ausfällt.
Voraussetzung ist, dass
die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner
häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Kosten für eine Ersatzpflegekraft trägt
die Krankenkasse bis zu einem Betrag von 1.510,00 € im Kalenderjahr.
Leistet eine Fachkraft eines Pflegedienstes die sogenannte Verhinderungspflege,
übernimmt die Kasse die Kosten für die Ersatzpflege bis zu einem Betrag von
1.510,00 €.
Alternativ kann der
Pflegebedürftige für die Dauer von vier Wochen in einer Pflegeeinrichtung
betreut werden. Auch hier übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu 1.510,00 €.
Nur für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.
Ebenfalls ist eine
stundenweise Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich möglich.
Urlaubs- und
Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Bei Fragen helfen wir
Ihnen gerne weiter.
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